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 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1.        Vertrieb & Marketing  Dipl. Ing. P. Schneider als  Lieferant  handelt in Zusammenarbeit mit Dritten (Vor- Lieferant der Zäune zur Selbstmontage  )

2.        Der Vertrag kommt nicht zustande , wenn der Vor- Lieferant die Leistung ablehnt. Die Annahme des Vertrages wird durch den Lieferanten Vertrieb  & Marketing Dipl.- Ing. P. Schneider durch eine Auftragsbestätigung in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Auftrages gegenüber dem Besteller  angezeigt.

3.        Die Leistung des Lieferanten besteht aus der Lieferung der im Vertrag genannten Ware  an den Kunden im dort vereinbarten Umfang , dem vereinbarten Preis und  zum vereinbarten Termin .

4.        Leistungsort ist in der Regel der vom Kunden genannte Lieferort. Transportkosten werden , soweit sie nicht bereits Bestandteil des Warenpreises sind, separat im Kaufvertrag ausgewiesen. Zusatzkosten entstehen darüber hinaus nicht.

5.        Vertrieb  & Marketing Dipl.- Ing. P. Schneider übersendet dem Kunden eine Zeichnung/ Projekt über die geplante Ausführung der Ware als Grundlage für die technische Klarstellung, wenn nicht bereits durch den Kunden verbindliche Ausführungsdokumente eingereicht worden sind. Zeichnungsgrundlage sind die Angaben bzw. Wünsche des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Zeichnung zu prüfen und unterschrieben an Vertrieb  & Marketing Dipl.- Ing. P. Schneider zurückzusenden. Die Zeichnungen gelten als anerkannt, sofern sie nicht innerhalb 7 Tagen zurückgesandt oder Gegenteiliges mitgeteilt wird. Wenn durch den Kunden bereits verbindliche Dokumente eingereicht wurden, entfällt dieser Passus. Entwürfe und Konstruktionen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die einzelnen Warenkomponenten werden so zusammengestellt und ausgeliefert, wie sie hinsichtlich des Umfanges  im Vertrag und hinsichtlich  ihrer Auslegung  durch die Unterschrift des Bestellers auf der Zeichnung genehmigt worden sind.

6.        Zahlungsweise : 50 % der Vertragssumme sind nach Erhalt der AB vom Lieferanten durch den Auftraggeber auf das vom Lieferanten angegebene Konto  zu überweisen.  Die Restsumme wird bei Lieferung fällig. 

7.        Tritt der Kunde von dem erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Vertrieb  & Marketing Dipl.- Ing. P. Schneider oder sein Vor- Lieferant nicht zu vertreten hat, oder kündigt er den Vertrag, so ist Vertrieb  & Marketing Dipl.- Ing. P. Schneider berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt (§ 649 BGB).

8.        Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch Vertrieb  & Marketing Dipl.- Ing. P. Schneider . Nachträgliche Änderungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie mit hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Vertretern geschlossen werden.

9.        Der Besteller bleibt auch dann zur Abnahme und Zahlung verpflichtet, wenn etwaige Genehmigungen von dritter Seite erforderlich waren, jedoch nicht erteilt werden.

10.     Lehnt der Kunde die Abnahme der Ware ab, wird der Kaufpreis sofort fällig. Der Kunde wird dann vorleistungspflichtig und hat Anspruch auf Übergabe der Ware erst nach erfolgter Zahlung.

11.     Der Lieferant bemüht sich, vorgesehene Lieferzeiten einzuhalten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Dem Besteller steht nach Ablauf eines vereinbarten Liefertermins das Recht zu, per eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Als angemessen wird nach der Übung der Branche ein Zeitraum von 4 Wochen angesehen.

12.     Der Lieferfirma sind Teillieferungen gestattet.

13.     Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von einer Woche nach Lieferung und vor der Montage der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Dem Lieferanten muss Gelegenheit zur Nachprüfung bzw. Nachbesserung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt kostenlos Ersatzlieferung bzw. Nacharbeit, wobei eine angemessene Frist zu setzen ist. Jeglicher Anspruch entfällt, falls ohne Einwilligung der Lieferfirma an den beanstandeten Gegenständen Veränderungen vorgenommen werden.

14.     Für Pulverbeschichtete Erzeugnisse gilt: Trotz sorgfältiger Verpackung lassen sich bei diesen Erzeugnissen Transporteinflüsse auf die Lackqualität nicht gänzlich ausschließen. Bei größeren Beeinflussungen tritt die Transportversicherung des Spediteurs ein, bei kleineren Beeinflussungen wird durch den Hersteller Farbe (Sprayflasche, Lackpulver o.ä. ) kostenlos  nachgeliefert, damit der Besteller den Schaden am Selbstbausatz eigenständig  beheben kann. 

15.     Die Gewährleistung endet nach Ablauf von zwei Jahren. Sie beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Kunden .

16.     Der Lieferant behält sich an der gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen das Eigentum vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ist nur mit Einwilligung des Lieferanten zulässig.

17.     Soweit die Ware  eingebaut wird, vereinbaren die Parteien folgendes: Der Einbau erfolgt nur vorübergehend. Die gelieferte Ware wird nicht wesentlicher Bestandteil des Bauwerkes. Die Lieferfirma ist berechtigt, die Einrichtungen jederzeit auszubauen und an sich zu nehmen. Sie verliert dieses Recht erst mit der Bezahlung der Kaufpreisforderung einschließlich Nebenforderungen.

18.     Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferfirma. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, wird der Sitz der Lieferfirma als Gerichtsstand vereinbart

19.     Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sind, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Es gilt dann, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

 Rechtshinweise zum Fernabsatz für Privatkunden, der bereits im Kaufvertrag aufgeführt ist : wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß BGB §§ 312 - 312 f  (Besondere Vertriebsformen) für die hier angebotenen Erzeugnisse der  § 312d (4) 1  ( ausgeschlossenes  Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ) gilt. Die Erzeugnisse werden auf  Kundenwunsch gesondert  technisch klargestellt, projektiert  und somit  für den speziellen Kundenbedarf hergestellt. Die Garantie und Gewährleistung wird vom eingeschränkten Widerrufsrecht nicht beeinflusst !

Stand 31-05-2010